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Date
August 4, 2023
Festlegung Bezirksamt
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Realisierung des Bauvorhabens Version "Aktueller Stand" vom 26.06.2023 (siehe Anhang) mit den erforderlichen Befreiungen (GFZ, GRZ, Anzahl Vollgeschosse, geschlossene Bauweise, Bebauungstiefe) gemäß § 31 Abs.2 Nr. 2 und § 31 Abs. 1 BauGB unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden kann:
- Die GRZ von 0,49 sowie die unterirdische GRZ von 0,8 dürfen nicht überschritten werden.
- Die Terrasse des 6. Vollgeschosses ist mit einem Terrassengeländer auszubilden und nicht wie im Entwurf als ein gehaustes Geschoss.
- Die max. Ok-Höhe des 6. Vollgeschosses beträgt 18,00 m.
- Die Dachfläche des 6. Vollgeschosses ist extensiv zu begrünen.
- Technikaufbauten auf dem Dach des obersten Geschosse sind nicht möglich (Ausnahme Solaranlagen)
- Mindestens 0,8 m Erdschicht sind auf den unterbauten Freiflächen aufzutragen.
- Die einzelnen Rücksprünge in den Geschossen sind weitestgehend zu begrünen, der Dachgarten auf dem 3. OG ist wie von ihnen angegeben mit einer Erdschicht > 0,50 m intensiv zu begrünen.
- Laut festgesetztem Landschaftsplan ist der Biotopflächenfaktor von 0,6 einzuhalten.